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Aktuelles


Informationsquelle OSINT

02.07.2024
Kurzer Ausflug aus Sicht einer Ermittlungsbehörde
(was passiert eigentlich vor einem Cyberangriff)

Bezugnehmend auf aktuelle Bedrohungslagen wie z. B. Ransomware, gewinnt die Nutzung von Open Source Intelligence (OSINT) zunehmend an Bedeutung.

Auf der einen Seite ist es sinnvoll zu wissen, wie Angreifer agieren bzw. agieren könnten und potentielle Ziele auskundschaften. Auf der anderen Seite ist es enorm wichtig, wie sich Unternehmen davor schützen können.

Unter OSINT versteht man im Allgemeinen das Zusammentragen, Vergleichen und Zusammenführen von frei verfügbaren Informationen aus dem Internet, um diese für seine Zwecke zu nutzen.

Dieses zusammentragen kann auf der einen Seite von Cyberkriminellen im Vorfeld zu Cyberattacken genutzt werden, andererseits aber auch durch zum Schutz der eigenen Infrastruktur proaktiv zum Einsatz kommen.

Im Ergebnis kann OSINT der Informationssammlung für potentielle Cyberkriminelle oder aber auch dem eigenen Schutz dienen.



Regelmäßige Fragestellungen zum Thema OSINT:

Einsatz von Tools -> Cyberkriminelle vs. Unternehmen

Regelmäßig werden Tools, welche eigentlich dem eigenen Schutz dienen von Cyberkriminellen missbräuchlich benutzt. Dabei handelt es sich meist um gecrackte Versionen, welche sich Cyberkriminelle in Undergroundforen zulegen und anschließend nutzen können. Als Beispiele können hierbei Tools wie Shodan, Maltego, Metagoofil, theHarvester, Cobalt Strike, aber auch Open Source-Tools wie NMAP, Bloodhound, RClone(Aufzählung nicht abschließend) genannt werden. Diese Tools dienen grundsätzlich dem Schutz von eigener IT-Infrastruktur, werden aber auch gerne von Cyberkriminellen für deren Zwecke verwendet.

Ist OSINT legal -> Cyberkriminelle vs. Unternehmen

Das ist spezifisch schwer festzulegen. Legal ist OSINT und der Einsatz u. a. der oben beschriebenen Tools, zum Schutz von eigener IT-Infrastruktur. Illegal kann das Erheben solcher Informationen werden, wenn ohne eine Einwilligung Daten erhoben werden, welche nicht öffentlich zugänglich oder anderweitig gesondert geschützt sind. Auf die einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches wird verwiesen. Unabhängig davon sind die jeweiligen Nutzungsbedingungen u. a. von den sozialen Netzwerken gesondert zu betrachten.



Nutzung von OSINT -> Cyberkriminelle vs. Unternehmen

Cyberkriminelle nutzen regelmäßig OSINT für deren eigenen Zwecke. Dabei suchen sie proaktiv nach Datenquellen, um diese dann u. a. mit den o. g. Tools anzuzapfen. Im Optimalfall werden dabei keinerlei Spuren hinterlassen. Vollautomatisierter Einsatz von verschiedenen Techniken kann dabei häufig beobachtet werden. Welche konkrete Rolle ein Cyberkrimineller dabei spielt ist regelmäßig nicht eindeutig zu identifizieren. Regelmäßig wird nach erfolgten OSINT-Analysen sogenanntes Spear-Phishing angewandt und aktive Sicherheitslücken durch Cyberkriminelle ausgenutzt?

Das Modell Cybercrime as a Service (CaaS) spielt dabei eine zentrale Rolle.



Schützen können sich Unternehmen, indem proaktiv innerhalb und außerhalb eigener IT-Infrastruktur nach einschlägigen Tools gesucht wird und diese identifiziert werden. Bei Feststellung von solcher Software und Tools, welche nicht selbst aktiv eingesetzt wird, ist eine weiterführende Analyse der eigenen Systeme geboten. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf offene Ports, unsichere vernetzte Geräte, ungepatchte Software und Informationen zu eingesetzten Geräten/Software, Softwareversionen, Gerätenamen, Netzwerke und nach außen sichtbaren IP-Adressen liegen.

Fazit ->

Insbesondere auf Unternehmensseite ist ein ständiges Monitoring von aktuellen Entwicklungen und Sicherheitsbedrohungen ein ausreichendes Maß an Beachtung zu geben, um sich vor Cyberbedrohungen zu schützen. Ein proaktives Handeln durch die eigenen IT-Beauftragten sowie eine regelmäßige Sensibilisierung von Mitarbeitenden ist hierzu erforderlich. Aktivitäten u. a. von Ransomware-Gruppierungen lassen sich im Internet z. B. auf Ransomlook.io tagesaktuell beobachten.



Für weiterführende Informationen treten sie gerne mit der ZAC Niedersachsen in Kontakt.

Herzlichst

Volker Peters



Quellverweise:
https://www.shodan.io/
https://www.maltego.com/
https://github.com/opsdisk/metagoofil
https://github.com/laramies/theHarvester
https://www.cobaltstrike.com/
https://nmap.org/
https://github.com/BloodHoundAD
https://rclone.org/
https://www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Fachabteilungen/Cybercrime/cybercrime_node.html
https://www.ransomlook.io/

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Neues aus der ZAC Niedersachsen



02.07.2024
In der ZAC Niedersachen hat im März des Jahres ein Personalwechsel stattgefunden. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, um mich bei ihnen vorzustellen.

Frank Puschin, der ihnen in den vergangenen Jahren als allzeit kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung gestanden hat, ist innerhalb des LKA Niedersachsen in eine Führungsverwendung im digitalen Bereich gewechselt.

Mir bot sich hierdurch die Möglichkeit, das Aufgabengebiet von Frank zu übernehmen. Nachdem nun einige Wochen ins Land gegangen sind, möchte ich ihnen auf diesem Wege die Möglichkeit geben, mich kennenzulernen.

Mein Name ist Volker Peters. Seit 37 Jahren bin ich im Polizeidienst tätig und habe diverse Arbeitsbereiche, innerhalb von verschiedenen Ermittlungsbehörden, durchlaufen. Seit 2012 bin ich im LKA Niedersachsen tätig. Seitdem befasse ich mich mit Cybercrime, insbesondere Cybercrime im engeren Sinne. Durch meine Tätigkeit als Cybercrime-Ermittler konnte ich vielfältige Kontakte im In- und Ausland knüpfen und bin mit diesen eng vernetzt. Insbesondere zum BKA, Europol, der NCA, dem FBI und HSI unterhalte ich direkte Kontakte. Daraus haben sich weitere enge Kontakte zu nationalen und internationalen IT-Sicherheitsunternehmen und den IT-Sicherheitsbereichen im deutschen Bankensektor ergeben.

Im Zusammenhang mit meiner neuen Tätigkeit in der ZAC Niedersachsen freue mich darauf sie kennenzulernen in eine regen Austausch mit ihnen kommen. Bei Fragen und Anregungen nehmen sie gerne Kontakt zum Team der ZAC Niedersachsen oder auch direkt zu mir auf.

Herzlichst

Volker Peters

#gerneperdu

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Achtung! Gezielte Betrugsform

13.03.2024

Unser Anliegen ist es, Sie über verschiedene Varianten des "E-Mail-Betrugs" aufzuklären, die neben Rechnungsmanipulationen, „Payroll-Scams“ (https://zac-niedersachsen.de/artikel/64), dem Mitlesen, Umleiten und Fälschen von E-Mails existieren.

Die nachfolgende Betrugsform kann in spezifischen Szenarien äußerst authentisch erscheinen und den kriminellen Hintergrund geschickt verschleiern.

Bei diesem Phänomen treten mindestens drei Parteien in Erscheinung:

Firma A (Täter): Gibt sich in der Regel als ein bekanntes Unternehmen aus (hier als fiktives Beispiel "Infintiy"), sucht ein spezifisches Produkt und stellt eine vermeintliche (fingierte) Anfrage an Firma B.

Firma B: Etwa Ihre eigene Firma, reagiert auf die Anfrage und unterbreitet A ein Angebot. Das Produkt kann jedoch nicht von den üblichen Zulieferern bestellt werden. In diesem Fall muss das angefragte Produkt von einer externen/fremden Zulieferungsfirma beschafft werden.

Firma C (Täter): Hier die CSHTR GmbH, agiert als Zulieferer und gibt vor das Produkt mit einem vermeintlichen Alleinstellungsmerkmal liefern zu können.

Der Ablauf dieses betrügerischen Szenarios, dass in der Praxis oft durch eine Vielzahl von E-Mails, Telefonaten und gegebenenfalls unterschriebenen Dokumenten begleitet wird, lässt sich grob wie folgt skizzieren.

Ablauf eines fiktiven Beispiels:

1. Firma B wird von "Infintiy" (Firma A) kontaktiert, um ein spezielles Produkt zu bestellen.



2. Firma B erstellt ein Angebot und "Infintiy" (Täter) antwortet mit möglicherweise authentisch wirkenden E-Mails, die jedoch Hinweise auf betrügerische Absichten enthalten können. Zudem wird mit Firma A vereinbart, dass die Bezahlung des Produkts durch Firma A erst nach Erhalt der Lieferung erfolgt. Hierbei kann es vorkommen, dass vermeintliche Verträge (mit augenscheinlich seriösen Stempeln etc.) unterschrieben und ausgetauscht werden.

3. Firma B nimmt die Bestellung an, muss jedoch das Produkt von einem fremden/externen Zulieferer beschaffen.



4. Über eine Internetrecherche findet Firma B die CSHTR GmbH, die vorgibt, das Produkt liefern zu können.



5. Firma B bestellt das Produkt und überweist einen beträchtlichen Betrag an die CSHTR GmbH (meist ausländische Konten), ohne zu wissen, dass die gesamte Anfrage von Firma A und die Webseite der erfundenen Firma CSHTR ein betrügerisches Konstrukt ist.

Das Ergebnis:
Firma A agiert hier als Täter und erzeugt eine fingierte Anfrage. Durch den anschließenden Abschluss der Bestellung erleidet Firma B einen finanziellen Schaden. Da Firma A und C i. d. R. die gleiche Tätergruppierung sind, können die Täter das überwiesene Geld rasch auf weitere Konten transferieren. Zudem besteht für Firma B ein erhöhtes Risiko für weitere Schäden, falls der Betrug nicht rechtzeitig erkannt wird.

Wie können Sie sich schützen?

  • Erhöhte Aufmerksamkeit bei der E-Mail-Kommunikation, insbesondere bei ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen
  • Genaue Überprüfung der Identität und Seriosität der beteiligten Unternehmen
  • Überprüfung der Domains und E-Mail-Adressen (Whois)

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Ransomware - eine dauerhafte Bedrohung

29.12.2023
Ransomware, auch bekannt als Verschlüsselungstrojaner, ist eine immer noch währende Bedrohung für Ihr Unternehmen.

Die Täter nutzen eine technische Schwachstelle, schwache Passwörter oder E-Mails, um ihre IT-Infrastruktur zu infiltrieren. Sie kommen in das System, schauen sich dort um, um welches Unternehmen es sich handelt und sammeln erste Informationen. In vielen Fällen werden Daten zuerst ausgeleitet, bevor diese dann anschließend alle wichtigen Daten und Dokumente und Datenbanken auf den infiltrierten Systemen verschlüsselt werden. Im Falle einer erfolgreichen Kompromittierung werden zuerst Informationen über das Opfer gesammelt, wie z.B. um wen es sich bei dem Opfer überhaupt handelt und wie die IT-Infrastruktur aufgebaut ist. Zu betonen ist, dass die Ransomware ungezielt verschickt wird, sodass auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein können.

Mögliche Einfallstore der Cyberkriminellen:
  • Maliziöse Anhänge in E-Mails
  • Excel-Tabellen oder Word-Dokumente, die Makros enthalten
  • Links in E-Mails oder QR Codes mit augenscheinlich echten Login-Masken
  • schwache Passwörter für Remote Verbindungen im Homeoffice
  • Nicht gepatchte Sicherheitslücken der Software
In der letzten Zeit haben wir häufiger beobachtet, dass nicht gepatchte Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um die IT-Infrastruktur zu infiltrieren. Daher wollen wir nochmal besonders darauf aufmerksam machen, dauerhaft Ihre Software updaten zu lassen.
Falls es bereits zu einer Verschlüsselung gekommen ist, sollten Sie sich einen Forensik Dienstleister suchen, der durch das BSI zertifiziert wurde. Das BSI stellt die Liste unter folgendem Link zur Verfügung:
Dienstleister APT-Response-Liste

Leider gibt es sehr viele unseriöse Angebote im Internet, die eine schnelle Lösung versprechen. Tatsächlich kosten diese Online Angebote nur Geld und liefern nicht den Erfolg, den die Website verspricht. Im Schadensfall nehmen wir die Strafanzeige auf und beraten Sie für alle weiteren Schritte, die wichtig sind. Auch bieten wir Ihnen gerne einen Austausch an, bevor es zu einem Cyberangriff gekommen ist. Alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und die Nummer unserer Hotline finden Sie unter dem Reiter Kontakt oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Restaurants werden per E-Mail erpresst

01.12.2023
Unsere Kollegen vom Ratgeber Internetkriminalität machen heute auf ein aktuelles Phänomen aufmerksam, welches in erster Linie Restaurants betrifft:



Hier gelangen Sie direkt zu dem interessanten Artikel:
https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/restaurants-per-mail-erpresst.html

Der Hotel- und Gaststättenverband in Baden-Württemberg informiert aktuell auch zu dieser Masche:
https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten/2023-4q/tipps-fuer-betroffene-betriebe-zum-umgang-mit-erpresserschreiben.html

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https://zac-niedersachsen.de/artikel/73

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Das Bundesinnenministerium möchte meinen Ausweis?

08.08.2023
Seit gestern gibt es eine interessante Welle von Phishing-Mails. Darin behauptet der Absender im Namen des "Bundesministerium des Innern" folgendes:

Betreff: Bestätigen Sie Ihre Identität !

Sehr geehrter Kunde,

dies ist eine automatisierte E-Mail, die Sie über tägliche Sicherheitsupdates informiert.

Wir hoffen, dass für Sie alles in Ordnung ist. Im Rahmen unserer dauerhaften Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der Bürger kontaktieren wir Sie im Namen des Bundesministeriums des Innern mit der Bitte um eine dringende Überprüfung Ihrer Identitätsdaten, insbesondere Ihres EU-Personalausweises.

Die Gewährleistung der Richtigkeit und Sicherheit Ihrer Daten ist für uns von größter Bedeutung.

...


Die Verifizierung soll über den dann folgenden Link gestartet werden:



Wir haben uns die nun folgende Webseite angeschaut und stellen hier Screenshots zur Verfügung.

Die Seiten sind Fake, es handelt sich um einen Versuch Ihre Ausweisdaten zu erlangen und für illegale Aktivitäten zu nutzen!

Im ersten Schritt sollen zunächst Vorder- und Rückseite des Ausweises hochgeladen werden:



Im nächsten Schritt möchten die Täter dann noch ein Video, in dem das Gesicht von allen Seiten zu sehen ist:



Sehr enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass man nach dem Hochladen des Ausweises und des Videos wieder auf der Ausgangsseite landet. Schön wäre doch zumindest ein kleiner Dank gewesen.

Lassen Sie sich nicht täuschen und seien sie insbesondere bei der Verwendung Ihres Ausweises im Internet sehr vorsichtig!

Weitere Informationen über die Verwendung von Ausweisen im Online-Bereich finden Sie z.B. hier:
https://www.heise.de/hintergrund/Was-Sie-beachten-sollten-bevor-Sie-eine-Perso-Kopie-weitergeben-7464155.html

Ebenfalls gestern erreichten uns E-Mails, in denen ein vermeintlicher Anwalt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ebenfalls die Verifizierung mit Ausweisdaten fordert. Der Betreff dieser E-Mails lautet:

Aktenzeichen 20035812 - Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzung

Auch hier steckt der Wunsch der Täter nach frischen Ausweisen dahinter.

Unterstützen Sie unsere Arbeit gerne weiterhin durch die Einsendung von Spam-Mails an unser sog. "Trojanerkonto", weitere Informationen finden Sie unter https://polizeilabor.de.

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https://zac-niedersachsen.de/artikel/72

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Maliziöse Google Ads verbreiten schadhafte Software

31.01.2023
Zur Zeit häufen sich die Berichte über Google Ads, die vorgeben eine legitime und nützliche Software als Download bereitzustellen (u.a. LibreOffice, gimp, OBS), aber tatsächlich eine schadhafte Datei enthalten, die nach dem Herunterladen und anschließender Ausführung Ihren Rechner mit Malware infiziert.

Was sind eigentlich Google Ads?
„…mit dem Dienst können Unternehmen und Werbetreibende Milliarden von Nutzern ansprechen, während diese z. B. Anfragen in der Google-Suche durchführen, Videos auf YouTube ansehen, neue Orte mit Google Maps erkunden, Apps auf Google Play entdecken oder Inhalte im Web durchforsten.“

Die beworbene Google Ad wird in der Regel innerhalb der Google-Suche ganz oben angezeigt.

Wie funktioniert das nun im Detail?
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Software und benutzen hierzu die Google-Suchmaschine. Nehmen wir hier das Beispiel „gimp“. Nun kann es passieren, dass der erste Treffer eine Google Ad ist. Hier wird nun der oben beschriebene Dienst von kriminellen Akteuren missbraucht, indem legitime Webseiten täuschend echt kopiert werden und per Umleitung über eine meist ähnliche URL eine schadhafte Datei als Download bereitstellen.

Ziel ist es, Malware zu verbreiten, Zugangsdaten und sensible Informationen zu stehlen und im schlimmsten Fall komplette Systeme mit Ransomware zu verschlüsseln.

Hier wurde beispielsweise in einer Google Ad die Adresse https://www.gimp.org mit kyrillischen Ziffern täuschend echt dargestellt:



Nachdem die Google Ad angeklickt wird, erfolgt eine Weiterleitung zu der Fake-Webseite, die die schadhafte Software zur Verfügung stellt. In diesem Beispiel ist es http://www.gilimp.org:



In den meisten Fällen werden die legitimen Webseiten mit ähnlichen Namen dargestellt, d.h. es werden z. B. Ziffern vertauscht. Durch die Verwendung von Begriffen wie „official“ wird darüber hinaus ein authentischer Eindruck erzeugt. Softwareprojekte wie z. B. Anydesk, Notepad ++, OBS, VLC, Teamviewer, Rufus, gimp und LibreOffice sind nur wenige Beispiele, die für die aktuellen Malware-Kampagnen missbraucht werden.

Beispiel "Teamviewer":



Es sollen u. a. die Malware-Varianten „Aurora Stealer“, „IcedID“, „Raccoon Stealer“, "RedLine" und „Vidar Stealer“ über diese Methode verbreitet werden.

Einen bösartigen Befall mit einer solchen Malware könne im schlimmsten Fall zur Ausführung einer Ransomware führen:


Quelle:https://twitter.com/1ZRR4H/status/1616682530832252930

Google? Wieso werden diese Ads zuglassen und wie gelangt die Malware auf das System?
„Wenn Google feststellt, dass die Fake-Webseite (Landing Page) bösartig ist, wird die Kampagne blockiert und die Anzeigen werden entfernt, so dass Bedrohungsakteure in diesem Schritt einen Trick anwenden müssen, um die automatischen Prüfungen von Google zu umgehen.“

Laut Guardio und Trend Micro besteht der Trick darin, dass die Webseite, die über Google Ad angezeigt wird gutartig und irrelevant ist. Erst nachdem man die Anzeige anklickt, soll eine direkte Umleitung auf die bösartige Webseite erfolgen.

Der Download bzw. die schadhafte Datei soll vor allem im ZIP- oder MSI-Format (Microsoft Installer) verfügbar sein. Zudem sollen die schadhaften Dateien von seriösen File-Sharing – und Code-Hosting-Diensten wie GitHub, Dropbox oder dem CDN von Discord heruntergeladen werden. Somit könne eine Erkennung durch Antivirenprogramme erschwert werden.

Ablauf: Siehe nachfolgenden Link.

Quelle:https://labs.guard.io/masquerads-googles-ad-words-massively-abused-by-threat-actors-targeting-organizations-gpus-42ae73ee8a1e

Wie können Sie sich schützen?

  • Aktivieren Sie innerhalb Ihres Browsers einen Ad-Blocker
  • Angezeigte Ads sollten Sie ignorieren und etwas nach unten scrollen, um die offizielle Webseite zu sehen. Sollten Sie Zweifel haben, können Sie den Wikipedia-Eintrag zur gesuchten Software aufrufen
  • Wird die Webseite der gewünschten Software häufiger besucht, können Sie diese als Lesezeichen markieren und können somit die offizielle Webseite immer direkt aufrufen. So kann eine Google-Suche vermieden werden
  • Nutzen Sie zur Installation von Software den Microsoft Store
  • Sollten Sie eine maliziöse Datei ausgeführt haben, benachrichtigen Sie bestenfalls unverzüglich Ihre IT-Abteilung und/oder zuständige Stelle/Person
Weitere Informationen und Links:
Analysen zu „Aurora-Stealer“, „IcedID“, „Raccoon-Stealer“, „RedLine“ und „Vidar-Stealer“ können in der Malpedia von Fraunhofer gefunden werden:
https://malpedia.caad.fkie.fraunhofer.de/details/win.aurora_stealer
https://malpedia.caad.fkie.fraunhofer.de/details/win.icedid
https://malpedia.caad.fkie.fraunhofer.de/details/win.raccoon
https://malpedia.caad.fkie.fraunhofer.de/details/win.redline_stealer
https://malpedia.caad.fkie.fraunhofer.de/details/win.vidar

Detaillierter Ablauf Fake-LibreOffice:
https://www.malware-traffic-analysis.net/2023/01/18/index.html

Fachberichte:
https://www.bleepingcomputer.com/news/security/hackers-push-malware-via-google-search-ads-for-vlc-7-zip-ccleaner/
https://labs.guard.io/masquerads-googles-ad-words-massively-abused-by-threat-actors-targeting-organizations-gpus-42ae73ee8a1e

Quellen:
[1] Bleepingcomputer, "Hacker abuse Google Ads", 2022. [Online]. Verfügbar: https://www.bleepingcomputer.com/news/security/hackers-abuse-google-ads-to-spread-malware-in-legit-software/.
[2] Bleepingcomputer, "Ransomware access brokers use Google Ads", 2023. [Online]. Verfügbar: https://www.bleepingcomputer.com/news/security/ransomware-access-brokers-use-google-ads-to-breach-your-network/.
[3] Google, Was sind Google Ads", 2023. [Online]. Verfügbar: https://ads.google.com/intl/de_de/getstarted/.
[4] Malware Traffic Analysis, "Abaluf Fake-LibreOffice", 2023. [Online]. Verfügbar: https://www.malware-traffic-analysis.net/2023/01/18/index.html.
[5] Guardio LabsGuard, "MasquerAds", 2022. [Online]. Verfügbar: https://labs.guard.io/masquerads-googles-ad-words-massively-abused-by-threat-actors-targeting-organizations-gpus-42ae73ee8a1e.
[6] Trendmicro "IcedID botnet loader", 2022. [Online]. Verfügbar: https://www.trendmicro.com/en_us/research/22/l/icedid-botnet-distributors-abuse-google-ppc-to-distribute-malware.html.

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BSI warnt vor kritischer Sicherheitslücke in OpenSSL

01.11.2022
Update am 02.11.2022

Die noch zuvor als kritisch eingestufte Sicherheitslücke in OpenSSL wurde nun leicht heruntergestuft.


https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Cybersicherheitswarnungen/Update

Die durch den Patch behobenen schwerwiegenden Schwachstellen CVE-2022-3786 und CVE-2022-3602 betreffen den Punycode-Parser und erlauben jeweils einen Pufferüberlauf, der zu Nichtverfügbarkeit von Diensten und unter bestimmten Bedingungen zur Codeausführung genutzt werden kann. Die Schwachstellen betreffen das Parsen von EMail-Adressen in X.509-Zertifikaten nach der Zertifikatsvalidierung.


Weitere Informationen zu dem Update finden Sie auch unter heise.de
https://www.heise.de/news/OpennSSL-Update


Maßnahmen

  • Da DoS-Attacken durchgeführt werden könnten, sollten die Updates je nach Verfügbarkeit für die entsprechenden Produkte und Betriebssysteme zeitnah eingespielt werden.
  • Unter dem nachfolgenden Link können Sie überprüfen welche Produkte betroffen sein könnten. Zusätzlich können Sie dort Tools und Skripte einsehen, die zur Identifizierung betroffener OpenSSL Bibliotheken genutzt werden können.
  • https://github.com/NCSC-NL/OpenSSL-2022
  • Wenn Sie in Niedersachsen als Unternehmen oder Behörde betroffen sind und die Lücke zu Ihrem Nachteil ausgenutzt wurde, melden Sie sich gerne bei uns.

Weitere Informationen und Links:
https://www.golem.de/news/tls-bibliothek-erste-kritische-luecke-in-openssl-seit-2016-braucht-update-2211-169380.html
https://www.zdnet.de/88404553/openssl-warnt-vor-kritischer-sicherheitsluecke/
https://www.datensicherheit.de/openssl-sicherheitsluecke-heartbleed

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Es hat Sie erwischt!

28.06.2022
"Es hat Sie erwischt!"- unter diesem Motto hat das Bundeskriminalamt (BKA) einen informativen Flyer für Unternehmen herausgebracht.

Der Flyer beschäftigt sich mit den Fragestellungen, die Firmen haben, wenn sie von Cybercrime betroffen sind, u.a.:
  • Soll ich mich an die Polizei wenden?
  • Was bedeutet das für mein Unternehmen?
  • Was benötigt die Polizei von mir?
  • Wird mein Betrieb noch weiter durch polizeiliche Maßnahmen eingeschränkt?
  • An wen kann ich mich wenden?

  • Die aktuellste Version des Flyers und weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link: http://www.bka.de/ccunternehmen




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Business E-Mail Compromise (BEC) - Kompromittierung der geschäftlichen E-Mail Konten

01.06.2022
Was ist das überhaupt? Business E-Mail Compromise – kurz auch BEC genannt ist ein Phänomen, was immer häufiger auftritt. Dabei werden zum Beispiel Mail-Konten von Unternehmen kompromittiert und von den Tätern übernommen. Der Täter sammelt dann Informationen, um die Identität des eigentlichen Kontoinhabers der E-Mail-Adresse zu übernehmen. Business E-Mail Compromise kann durch verschiedene Vorgehensweisen realisiert werden:
  • Rechnungsmanipulation:
    Hier sind häufig Unternehmen mit Lieferanten im Ausland betroffen. Gefordert werden Zahlungen oder Überweisungen auf ein Konto, welches den Betrügern gehört.

  • CEO Fraud:
    Der Angreifer gibt sich als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines Unternehmens aus und sendet eine E-Mail an den Mitarbeitenden. Dabei wird vorgegeben, dass es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, dass eine schnelle Überweisung von Nöten ist. Dieses Geld soll auf das Konto des Täters überwiesen werden.




  • Account Compromise:
    Das E-Mail Konto von einem Angestellten oder eines Mitarbeitenden wird gehackt. Mit dem kompromittierten E-Mail Account werden per E-Mail Rechnungen oder Zahlungsforderungen an die E-Mail-Kontakte versendet.

  • Attorney Impersonation:
    Der Täter gibt sich als Anwalt oder Vertreter einer Anwaltskanzlei für sensible Angelegenheiten aus. Häufig meldet derjenige sich am Ende eines Geschäftstages per Mail oder Telefon, wenn nur noch Mitarbeiter mit geringer Verantwortung im Büro sind.

  • Payroll Scam:
    Hier werden E-Mails im Namen des vermeintlichen Geschäftsführers oder eines Mitarbeitenden an die Personalabteilung versandt. Dabei wird für die Gehalts- und Lohnzahlung eine Kontoänderung angezeigt, sodass das Geld auf ein Konto des Täters fließt.

  • Data Theft:
    Hier werden Personal- und Buchhaltungsmitarbeitende kontaktiert, um persönliche und anderweitig vertrauliche Informationen über Mitarbeiter oder Führungskräfte zu erhalten. Diese Informationen werden für eine Anschlussstraftat verwendet (siehe CEO Fraud).


Wie kann man sich davor schützen?
  • Überprüfen Sie E-Mails genau, häufig klingen die Absender ähnlich wie die legitime E-Mail-Adresse.
  • Achten Sie auf Inhaltsmuster wie gebrochenes Deutsch bzw. Rechtschreibfehler. Halten Sie vor dem Öffnen von Anhängen Rücksprache mit dem Absender. Auch In den Anhängen von bekannten Absendern kann sich Malware befinden, welches das Einfallstor für Cyberkriminelle ist.
  • Werden persönliche Informationen abgefragt oder geht es um Überweisungen? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und rückversichern Sie sich mit der zuständigen Abteilung. Geben Sie keine vertraulichen Informationen heraus.
  • Führen Sie ein Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen ein. Halten Sie ggf. Rücksprache mit der Geschäftsführung auf einem alternativen Kommunikationsweg.
  • Weiter gibt es die Möglichkeit, eine Farbkodierung für E-Mails einzuführen. Dabei können interne E-Mails und externe E-Mails farblich unterschiedlich markiert werden. Es gibt auch die Möglichkeit, externe Mails mit einem Hinweis zu versehen.
  • Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeitenden für das Thema.

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