Corona-Schutz am Arbeitsplatz - Bundesministerium für Gesundheit
09.09.2020
Wir beobachten seit heute Morgen eine neue Welle mit Schadsoftware, die angeblich vom Bundesministerium für Gesundheit per E-Mail versendet wird. Der Absender der Mail ist die Adresse poststelle@bundesministerium-gesundheit.com.
Die Mails haben den folgenden Aufbau:
Die schadhafte Datei mit dem Namen Arbeitsschutzregel-Corona-September.pdf.js befindet sich direkt im Anhang der E-Mail in einer ZIP-Datei mit dem Namen Bund-Arbeitsschutzregel-Corona-September-1.zip. Es handelt sich hierbei um den Downloader für eine Schadsoftware!
Übersicht der Onlinewachen in Deutschland
Onlinewache der Polizei Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU haben sich heute zu den EU-weiten Regeln für Corona-Schutz am Arbeitsplatz ausgetauscht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine neue offizielle Corona-Arbeitsschutzregel vorgelegt. Ab sofort gelten weitere verbindliche Regeln für Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Wir bitten Sie, sich die neuen Regelungen gründlich durchzulesen und das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln umgehend für alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb verfügbar zu machen. Das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln finden Sie im Druckformat (A4) im Anhang dieser E-Mail. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns Ihre Nachricht gerne an poststelle@bmg.bund(dot)de senden.
Wir beobachten seit heute Morgen eine neue Welle mit Schadsoftware, die angeblich vom Bundesministerium für Gesundheit per E-Mail versendet wird. Der Absender der Mail ist die Adresse poststelle@bundesministerium-gesundheit.com.
Die Mails haben den folgenden Aufbau:
Die schadhafte Datei mit dem Namen Arbeitsschutzregel-Corona-September.pdf.js befindet sich direkt im Anhang der E-Mail in einer ZIP-Datei mit dem Namen Bund-Arbeitsschutzregel-Corona-September-1.zip. Es handelt sich hierbei um den Downloader für eine Schadsoftware!
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Verhaltenshinweise:
- Öffnen/Doppelklicken Sie unter keinen Umständen die ZIP-Datei oder die JS-Datei im Anhang der Mail bzw. im ZIP-Archiv.
- Sollten Sie die Datei dennoch geöffnet haben, lassen Sie ihren PC mit einer Anti-Viren-Software untersuchen.
- Erstatten Sie Anzeige der der Polizei, am einfachsten über Ihre zuständige Onlinewache.
Übersicht der Onlinewachen in Deutschland
Onlinewache der Polizei Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU haben sich heute zu den EU-weiten Regeln für Corona-Schutz am Arbeitsplatz ausgetauscht. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine neue offizielle Corona-Arbeitsschutzregel vorgelegt. Ab sofort gelten weitere verbindliche Regeln für Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Wir bitten Sie, sich die neuen Regelungen gründlich durchzulesen und das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln umgehend für alle Mitarbeiter in Ihrem Betrieb verfügbar zu machen. Das Dokument der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln finden Sie im Druckformat (A4) im Anhang dieser E-Mail. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns Ihre Nachricht gerne an poststelle@bmg.bund(dot)de senden.